Bern: Demo, Keine Ausschaffungen nach Äthiopien

Thema: Internationalismus
Datum: 08/06/2018
Von: RRN

Am Freitag Nachmittag haben in Bern beim Helvetiaplatz gut 200 Menschen gegen das neue Abschiebeabkommen mit Äthiopien demonstriert. Aufgerufen zur Demo hat die Ethiopian Human Rights and Democracy Task-Force in Switzerland (EHDTS) und die Oromo Community in Switzerland. Unter anderen hat Bleiberecht Bern für die Demo mobilisiert.
Ein Land, dass für schweizer Touris zu gefährlich ist um sich im öffentlichen Raum aufzuhalten, wo in der Nähe von Schulen, Märkten, Strassen, Kirchen, Grenzregionen wie das Landesinnere, in Städten wie auf dem Land und insgesamt in jeder Himmelsrichtung Lebensgefahr herrscht, ist in ein sicheres Herkunftsland umdefiniert worden.

(Foto – RRN)

«Bei Reisen nach Äthiopien ist der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

(…)

Im ganzen Land kann es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen und Gewaltanwendung kommen. Im Falle von Unruhen muss mit lokalen Strassensperren gerechnet werden, die mehrere Tage dauern können und bei denen es zu gewaltsamen Zusammenstössen kommen kann.

Auch in Addis Abeba bestehen politische Spannungen und Demonstrationen können jederzeit vorkommen.

Meiden Sie im ganzen Land Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Tragen Sie immer Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Halten Sie sich bei Überlandfahrten an die Hauptstrassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage auf der geplanten Reiseroute. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten zu lassen.

Im Falle von Strassensperren bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft Addis Abeba hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

(…)

So ist die Einschätzung des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA für Reisen nach Äthiopien, ein Land mit hoher Armut, Ausschreitungen, Ausnahmezuständen, Anschlagsgefahren und anderen ungemütlichen Faktoren, die es dem Herrenmensch ratsam machen, «der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken». Für «den N*ger» hingegen (weil hinter all dem Gequatsche sich immer noch genau dieses Konzept verbirgt) ist es ab sofort zumutbar, in dieses Land deportiert zu werden.

Nach Medienangaben beteiligt sich die Schweiz an einem Deal der EU und Äthiopien, um Zwangsabschiebungen in das afrikanische Land zu ermöglichen. Die Vereinbarung, die ohne Wissen seitens der Öffentlichkeit und des EU Parlament abgeschlossen wurde, beinhaltet eine enge Kooperation mit dem äthiopischen Geheimdienst (Niss).
Die Schweizer Behörden werden dem Niss sämtliche persönliche Daten über äthiopische Staatsbürger*innen übermitteln können, damit diese abklären können, ob es sich effektiv um Äthioper*innen handelt, um ein Ausschaffungsverfahren einleiten zu können.

Laut zuverlässigen Quellen von Menschen, die sich im Asylbereich engagieren, sollen ab März 2019 betroffene Menschen in speziell dafür konzipierte Lager in der Westschweiz konzentriert werden. Ab Mai 2019 sollten die ersten Deportationen stattfinden.

Ermöglicht wurde dieser Deal mit dem afrikanischen Land, das sich jahrelang sträubte Ausgewanderte wieder aufzunehmen, durch Investitionen in Milliardenhöhe seitens der EU. Diese sind verbunden mit der Drohung diese jederzeit wieder rückgängig zu machen, falls Äthiopien sich nicht an die Erpressungen hält.

Es kann schon Mal vorkommen, dass in Äthiopien innerhalb von einem Jahr (November 2015 bis Oktober 2016) während Auschreitungen über 800 Menschen sterben, der Niss hingegen ist bekannt für seine menschenrechtsverletzenden Praktiken und seine weitreichenden Bespitzelungen. (https://www.amnesty.ch/de/laender/afrika/aethiopien)

In seinen Reisehinweisen für Eidgenoss*innen berichtet das EDA weiter:

«Nach dem Rücktritt des Premierministers hat die Regierung am 16. Februar 2018 über das ganze Land den Ausnahmezustand verhängt. Dieser berechtigt die Regierung unter anderem Demonstrationen / Zusammenkünfte zu verbieten, Verhaftungen ohne gerichtliche Anordnung vorzunehmen oder Ausgangssperren zu verhängen.
Seit dem Herbst 2017 kommt es in den Regionen Amhara, Oromia, Harar und Dire Dawa zu regionalen Unruhen. Bereits im Herbst 2016 und Frühling 2017 war es dort zu schweren Unruhen gekommen.»

«Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. Seit Januar 2017 sind in der Region Amhara wiederholt Anschläge verübt worden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Orten wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an sämtlichen von Ausländern häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Restaurants etc.» (sprich an sämtlichen Orten, wo öffentliches Leben stattfindet, a.d.R)

«Spannungen zwischen verschiedenen Volksgruppen und der Kampf um Wasser und Weideland können in den Migrationsgebieten der nomadisierenden Viehbesitzer im Tiefland zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen, die oft erst durch den Einsatz der Sicherheitskräfte beendet werden können.»

«Zwischen November 2015 und November 2016 kam es in (den Regionen Oromia, Harar, Dire Dawa und Amhara) zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten, die immer wieder Todesopfer und Verletzte forderten. Betroffen waren unter anderem die Touristenorte um den Langano-See sowie Gondar, Bahir Dar und Debre Zeit (Bishoftu). Wiederholt wurden Brandanschläge gegen Firmen verübt, die sich in ausländischem Besitz befinden. Seit Januar 2017 sind in der Region Amhara wiederholt Anschläge gegen Hotels und andere Ziele verübt worden, namentlich in Gondar und Bahir Dar. Dabei sind mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
Nach einer vordergründigen Beruhigung im Sommer 2017, kommt es seit Herbst 2017 erneut zu regionalen Unruhen, die wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Die Lage ist gespannt. Im Falle von Unruhen muss mit lokalen Strassensperren gerechnet werden, die mehrere Tage dauern können und bei denen es zu gewaltsamen Zusammenstössen kommen kann. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. In ländlichen Gebieten haben bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge wiederholt Todesopfer gefordert.»

«Im April 2016 sind solche Konflikte im Nordwesten Gambella aufgeflammt und haben über 200 Todesopfer gefordert. Ausserdem sind zahlreiche einheimische Personen entführt worden. Seit Dezember 2016 kommt es in der Region Benishangul Gumuz vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen.»

Hinzu kommen schwierige Sicherheitslagen an den Grenzen zu Eritrea («Von Reisen ins Grenzgebiet zu Eritrea¹ wird abgeraten»), Kenia, Sudan und Südsudan (bewaffnete Oppositionsgruppen, verfeindete Ethnien und Banditen veranlasste das EDA den Ratschlag herauszugeben die Grenzgebiete zu besagten Ländern «grossräumig» zu meiden) und im Osten des Landes («Von Reisen in das Gebiet südlich des 9. Breiten- und östlich des 42. Längengrades wird abgeraten» wegen lokalen Gefechten und Auschreitungen, Anschlagsgefahr und Minengefahr).

Für das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellt es kein Problem dar, dass Menschen in Länder deportiert werden, wo Krieg, Armut und Verfolgung viele Menschenleben fordern (die sagenumwobene humanitäre Tradition lässt grüssen): «Mit der Vereinbarung eröffnet sich für die Schweiz die Perspektive, die Situation im Bereich des Wegweisungsvollzugs zu verbessern».

¹Hinsichtlich der Situation der Geflüchteten aus Eritrea: Gerade kürzlich wurden Eritreer*innen, die einen positiven Asylentscheid erhalten haben, darüber informiert, dass ihre Aufenthaltsbewilligung neu geprüft wird. Der Schweizer Staat versucht analog zu Äthiopien auch Ausschaffungen nach Eritrea zu bewerkstelligen.

Quellen: – admin.ch

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